Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
COVID 19-Gesetz-Armut
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
16.12.2020
Außerkrafttretensdatum
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Zweck
§ 1.Paragraph eins,
Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2021 einmalig Mittel in Höhe von 20 Millionen € für Unterstützungsleistungen an Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug
zur Finanzierung von Zuwendungen für Kinder und
für die Gewährung von Energiekostenzuschüssen
zur Verfügung gestellt.
Im RIS seit
16.12.2020
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2022
Gesetzesnummer
20011401
Dokumentnummer
NOR40228604