Bundesrecht konsolidiert

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Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort § 1

Kurztitel

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 129/2020

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

16.12.2020

Außerkrafttretensdatum

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Paragraph eins,

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 33.01.02 (Innovation, Technologietransfer) der Untergliederung 33 Vorbelastungen betreffend den Abschluss von Verträgen im Rahmen der Teilnahme an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest – IPCEI) im Bereich Mikroelektronik hinsichtlich der Finanzjahre 2021 bis 2023 in der Höhe von bis zu 56,25 Millionen Euro zu begründen.

Im RIS seit

16.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011397

Dokumentnummer

NOR40228546

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2020/129/P1/NOR40228546

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