Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.09.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EU-BStbG
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Anwendbar auf Streitbeilegungsbeschwerden hinsichtlich Streitfragen in einem Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen, das in einem Besteuerungszeitraum, der am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnt, erwirtschaftet wird.
Text
Anwendungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz legt die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Republik Österreich und einem anderen Mitgliedstaat oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die durch die Auslegung und Anwendung von Abkommen oder Übereinkommen (§ 3 Abs. 1 Z 1) entstehen, fest.Dieses Bundesgesetz legt die Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Republik Österreich und einem anderen Mitgliedstaat oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die durch die Auslegung und Anwendung von Abkommen oder Übereinkommen (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins,) entstehen, fest.
(2)Absatz 2,Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, finden die Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. 194/1961 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz – BFGG, BGBl. I Nr. 14/2013, Anwendung.Soweit dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt, finden die Bundesabgabenordnung – BAO, Bundesgesetzblatt 194 aus 1961, und das Bundesfinanzgerichtsgesetz – BFGG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2013,, Anwendung.
Im RIS seit
23.07.2019
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2019
Gesetzesnummer
20010728
Dokumentnummer
NOR40216431