(4)Absatz 4,Dem IQS kommt insofern Rechtspersönlichkeit zu, als es berechtigt ist, im eigenen Namen durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen und Rechte, insbesondere Fördermittel Dritter insoweit diese im Zusammenhang mit der Teilnahme an nationalen oder internationalen Forschungsprogrammen stehen, zu beantragen und zu erwerben. Das IQS darf von dem erworbenen Vermögen und den erworbenen Rechten im eigenen Namen zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 2 Gebrauch machen.Dem IQS kommt insofern Rechtspersönlichkeit zu, als es berechtigt ist, im eigenen Namen durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte Vermögen und Rechte, insbesondere Fördermittel Dritter insoweit diese im Zusammenhang mit der Teilnahme an nationalen oder internationalen Forschungsprogrammen stehen, zu beantragen und zu erwerben. Das IQS darf von dem erworbenen Vermögen und den erworbenen Rechten im eigenen Namen zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Paragraph 2, Gebrauch machen.