Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG wurde genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG wurde genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, Absatz eins, des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen: