Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
16.01.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
72/14 Hochschülerschaft
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden. Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von Paragraph 43, Absatz 2, erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 – HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.
Schlagworte
Hochschülerinnenschaft
Im RIS seit
21.01.2019
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019
Gesetzesnummer
20010552
Dokumentnummer
NOR40211691