Anhang VIIIAnhang römisch acht
Liste der zentralen öffentlichen Auftraggeber*)
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Bildung
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Inneres
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Bundesministerium für Landesverteidigung**)
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
AIT Austrian Institute of Technology GmbH
*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl Nr. 76/1986, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.*) Sofern sich aufgrund einer Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,, Änderungen im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Bundesministerien ergeben, so treten an Stelle der im Anhang genannten Bundesministerien deren Nachfolger. Sofern sich Änderungen im Zusammenhang mit anderen im Anhang genannten zentralen öffentlichen Auftraggebern ergeben, so treten an deren Stelle ihre Rechtsnachfolger.