Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
17.05.2018
Außerkrafttretensdatum
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
§ 3.Paragraph 3,
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, die im Jahre 1929 gemäß Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 im bücherlichen Ausmaß von 2.712 m² in das Eigentum der Republik Österreich übergebene Teilfläche der nunmehr öffentlichen Straßenverkehrsanlage mit der Bezeichnung Archenweg, Grundstücknummer 624/2, EZ 223, KG 81102 Amras im Innsbrucker Stadtteil Rossau und die vormals im Gesamtausmaß von 81 m² dem Reichsfiskus (Heer) zugehörigen und nunmehr seit Herstellung der Grundbuchsordnung im Jahr 2012 im Eigentum der Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) stehenden Straßenverkehrsanlagen mit den Grundstücksnummern 855/15 und 855/20, EZ 847, KG 56532 Morzg im Salzburger Stadtteil Morzg samt allen Anlagenteilen und Einbauten, Rechten, Pflichten und Lasten unentgeltlich in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Innsbruck beziehungswiese in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Salzburg zu übertragen.
Im RIS seit
17.05.2018
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Gesetzesnummer
20010201
Dokumentnummer
NOR40202103