(1)Absatz eins,Ziel ist es, das Angebot der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen in bedarfsgerechter Form weiter auszubauen. Dabei soll ein flächendeckendes Angebot an schulischer Tagesbetreuung auch in verschränkter Form in einem Umkreis von maximal 20 km zum Wohnort zur Verfügung stehen. Weiters sollen an ganztägigen Schulformen auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund
den gesetzlichen Schulerhaltern öffentlicher Pflichtschulen, die nicht Praxisschulen sind, Zweckzuschüsse und
den Schulerhaltern von mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden Pflichtschulen Förderungen
zur Verbesserung der schulischen Infrastrukturen und zu Personalkosten im Freizeitbereich ganztägiger Schulformen. Daher sollen 750 Millionen Euro aus der Einmalzahlung insbesondere für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden.