(2)Absatz 2,Das Integrationsmonitoring hat unter der Voraussetzung, dass die Daten fristgerecht übermittelt werden (§ 20 Abs. 2), Daten aus den Bereichen Asyl und Aufenthalt, Schulbildung und Erwachsenenbildung, Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse und Wissenschaft zu enthalten:Das Integrationsmonitoring hat unter der Voraussetzung, dass die Daten fristgerecht übermittelt werden (Paragraph 20, Absatz 2,), Daten aus den Bereichen Asyl und Aufenthalt, Schulbildung und Erwachsenenbildung, Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Deutschkurse, Werte- und Orientierungskurse und Wissenschaft zu enthalten:
die Dauer von Verfahren über Anträge auf internationalen Schutz ab Antragstellung, die Anzahl der Anträge auf internationalen Schutz und auf Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß AsylG 2005, der vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl rechtskräftig zurück- bzw. abgewiesenen Anträge auf internationalen Schutz oder auf Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß AsylG 2005 sowie der rechtskräftig zuerkannten Status der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, der erteilten Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß AsylG 2005 und der unbegleiteten minderjährigen Asylantragsteller im vergangenen Kalenderjahr; jeweils aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit und Herkunftsstaat, Alter und Geschlecht;
die Verteilung von asyl- und subsidiär schutzberechtigten Personen in Österreich nach Hauptwohnsitz, aufgeschlüsselt nach Gemeinden;
die Anzahl der erteilten Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie der nicht verlängerten Aufenthaltstitel aufgrund Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung im vergangenen Kalenderjahr;
die Anzahl der beim Arbeitsmarktservice arbeitssuchend vorgemerkten Personen, der sich in Schulungsmaßnahmen befindenden Personen, der Beschäftigungsaufnahmen sowie der Bezieher von Notstandshilfe, im vergangenen Kalenderjahr; jeweils aufgeschlüsselt nach aufenthaltsrechtlichem Status und Ausbildungsniveau;
die Anzahl der ordentlichen oder außerordentlichen Schüler, die eine Schule besuchen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Schultyp jeweils im vergangenen Schuljahr;
die Anzahl der Personen, die eine Sprachstartgruppe oder einen Sprachförderkurs gemäß § 8e SchOG besuchen, aufgeschlüsselt nach Schultyp jeweils im vergangenen Schuljahr;die Anzahl der Personen, die eine Sprachstartgruppe oder einen Sprachförderkurs gemäß Paragraph 8 e, SchOG besuchen, aufgeschlüsselt nach Schultyp jeweils im vergangenen Schuljahr;
die Anzahl der eingesetzten Planstellen im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts und die angebotenen Sprachen jeweils im vergangenen Schuljahr, aufgeschlüsselt nach regionaler Verteilung nach Bundesländern und Schultyp;
die Anzahl der geförderten Kursplätze und der absolvierten Kurse für diese Kurse gemäß der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, BGBl. I Nr. 30/2015, jeweils im vergangenen Schuljahr aufgeschlüsselt nach Art der Bildungsmaßnahme, Geschlecht und Staatsangehörigkeit;die Anzahl der geförderten Kursplätze und der absolvierten Kurse für diese Kurse gemäß der Artikel 15 a, B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2015,, jeweils im vergangenen Schuljahr aufgeschlüsselt nach Art der Bildungsmaßnahme, Geschlecht und Staatsangehörigkeit; die Anzahl der Lehrlinge und Lehrabbrüche jeweils im vergangenen Schuljahr;
die Anzahl der Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sowie derjenigen Bezieher, die aufgrund mangelnder Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen (insbesondere Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse) mit Sanktionen im Rahmen der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen belegt wurden, jeweils im vergangenen Kalenderjahr;die Anzahl der Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe (Paragraph 2, Absatz eins, Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sowie derjenigen Bezieher, die aufgrund mangelnder Mitwirkung an Integrationsmaßnahmen (insbesondere Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse) mit Sanktionen im Rahmen der jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen belegt wurden, jeweils im vergangenen Kalenderjahr;
die Anzahl der Werte- und Orientierungskursplätze, der absolvierten Kurse sowie der Personen auf Wartelisten für diese Kurse, jeweils im vergangenen Kalenderjahr;
die Anzahl der in Auftrag gegebenen oder geförderten Studien bzw. Integrationsforschungsprojekte inklusive einer Kurzdarstellung der Ergebnisse jeweils im vergangenen Kalenderjahr.