Anlage 7 Vereinfachte Konformitätserklärung
Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung gemäß § 12 Abs. 3 hat folgenden Wortlaut zu enthalten:Die vereinfachte EU-Konformitätserklärung gemäß Paragraph 12, Absatz 3, hat folgenden Wortlaut zu enthalten:
Hiermit erklärt [Name des Herstellers], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Richtlinie 2014/53/EU zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1717, ABl. Nr. L 223 vom 11.09.2023 S. 1 entspricht.Hiermit erklärt [Name des Herstellers], dass der Funkanlagentyp [Bezeichnung] der Richtlinie 2014/53/EU zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1717, Amtsblatt Nummer L 223 vom 11.09.2023 Seite 1 entspricht.
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse verfügbar:
[Internetadresse des Herstellers]