(4)Absatz 4,Ist im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorgesehen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, die jeglicher Verringerung der in Abs. 2 Z 2 genannten Kosten zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn der Pauschalreise entspricht.Ist im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit von Preiserhöhungen vorgesehen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preissenkung, die jeglicher Verringerung der in Absatz 2, Ziffer 2, genannten Kosten zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn der Pauschalreise entspricht.