(5)Absatz 5,Das Fachgespräch dauert in der Regel bis zu 45 Minuten. Dabei sind die Vertiefung und die Erweiterung der durch Ablegen der Reife- und Diplomprüfung gemäß § 2 Z 1 lit. a oder Erlangen der vergleichbaren Qualifikationen gemäß § 2 Z 2 lit. a und Z 3 lit. a nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz im Rahmen der Praxistätigkeit gemäß § 2 Z 1 lit. b, Z 2 lit. b oder Z 3 lit. b (Handlungskompetenz) zu beurteilen. Das Fachgespräch ist in deutscher Sprache zu führen. Es ist erfolgreich absolviert, wenn beide Mitglieder der Zertifizierungskommission übereinstimmend die Feststellung des Vorliegens ausreichender ingenieurmäßiger Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz zur Ausführung der Tätigkeiten gemäß der aufgrund von § 3 Abs. 1 zu erlassenden Verordnung treffen. Über das Fachgespräch ist ein Protokoll zu führen, in das die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auf Antrag Einsicht nehmen kann. Falls das Fachgespräch nicht erfolgreich absolviert wurde, sind die Gründe dafür im Protokoll festzuhalten. Das Fachgespräch kann innerhalb desselben Antragsverfahrens einmal wiederholt werden.Das Fachgespräch dauert in der Regel bis zu 45 Minuten. Dabei sind die Vertiefung und die Erweiterung der durch Ablegen der Reife- und Diplomprüfung gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, Litera a, oder Erlangen der vergleichbaren Qualifikationen gemäß Paragraph 2, Ziffer 2, Litera a und Ziffer 3, Litera a, nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz im Rahmen der Praxistätigkeit gemäß Paragraph 2, Ziffer eins, Litera b,, Ziffer 2, Litera b, oder Ziffer 3, Litera b, (Handlungskompetenz) zu beurteilen. Das Fachgespräch ist in deutscher Sprache zu führen. Es ist erfolgreich absolviert, wenn beide Mitglieder der Zertifizierungskommission übereinstimmend die Feststellung des Vorliegens ausreichender ingenieurmäßiger Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz zur Ausführung der Tätigkeiten gemäß der aufgrund von Paragraph 3, Absatz eins, zu erlassenden Verordnung treffen. Über das Fachgespräch ist ein Protokoll zu führen, in das die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auf Antrag Einsicht nehmen kann. Falls das Fachgespräch nicht erfolgreich absolviert wurde, sind die Gründe dafür im Protokoll festzuhalten. Das Fachgespräch kann innerhalb desselben Antragsverfahrens einmal wiederholt werden.