Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BD-EG
Index
70/02 Schulorganisation
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Errichtung, die Organisation und die Zuständigkeit der für die Verwaltung des Bundes und der Länder sowie die Aufsicht des Bundes auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens in den Ländern einzurichtenden Bildungsdirektionen.
(2)Absatz 2,Das Gebiet des Schul- und Erziehungswesens im Sinne des Abs. 1 umfasst sämtliche unter Art. 14 B-VG fallende Angelegenheiten, ausgenommen das in die Vollzugskompetenz der Länder fallende Kindergarten- und Hortwesen sowie Zentrallehranstalten. Nicht umfasst ist das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen gemäß Art. 14a B-VG.Das Gebiet des Schul- und Erziehungswesens im Sinne des Absatz eins, umfasst sämtliche unter Artikel 14, B-VG fallende Angelegenheiten, ausgenommen das in die Vollzugskompetenz der Länder fallende Kindergarten- und Hortwesen sowie Zentrallehranstalten. Nicht umfasst ist das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen gemäß Artikel 14 a, B-VG.
(3)Absatz 3,Zentrallehranstalten sind:
Die in Pädagogische Hochschulen eingegliederten Praxisschulen,
die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V,die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien römisch fünf,
die Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien XIV,die Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien römisch vierzehn,
das Technologische Gewerbemuseum, Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien XX,das Technologische Gewerbemuseum, Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien römisch zwanzig,
die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII sowiedie Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien römisch siebzehn sowie
das Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden.
Schlagworte
Schulwesen, Kindergartenwesen, Bundeslehranstalt
Im RIS seit
18.09.2017
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2017
Gesetzesnummer
20009982
Dokumentnummer
NOR40197311