Bundesrecht konsolidiert

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Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 § 89

Kurztitel

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 137/2017

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 89

Inkrafttretensdatum

16.09.2017

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

WTBG 2017

Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Text

Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern auslösende Umstände

Paragraph 89,

Auftraggeberbezogene Sorgfaltspflichten sind auf risikobasierter Grundlage einzuhalten bei

  1. Ziffer eins
    Begründung einer Geschäftsbeziehung oder
  2. Ziffer 2
    Ausführung gelegentlicher Transaktionen oder
  3. Ziffer 3
    Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, ungeachtet etwaiger Ausnahmeregelungen, Befreiungen oder Schwellenwerte oder
  4. Ziffer 4
    Zweifel an der Richtigkeit oder Eignung erhaltener Auftraggeberidentifikationsdaten.

Im RIS seit

18.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2017

Gesetzesnummer

20009983

Dokumentnummer

NOR40197437

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