Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum BVG
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß Art. 50 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch den Nationalrat und den Bundesrat bedarf der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß Artikel 50, des Bundes-Verfassungsgesetzes durch den Nationalrat und den Bundesrat bedarf der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Im RIS seit
31.07.2017
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2017
Gesetzesnummer
20009945
Dokumentnummer
NOR40195767