(4)Absatz 4,Ein in Abs. 2 genanntes Unternehmen kann beim Rechtsträger ein höheres Schutzniveau, insbesondere dass es nicht als professioneller Kunde behandelt wird, beantragen, wenn es glaubt, dass es die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht korrekt beurteilen oder steuern kann. Für die Gewährung des höheren Schutzniveaus ist es erforderlich, dass der Rechtsträger und das antragstellende Unternehmen schriftlich vereinbaren, dass das Unternehmen im Sinne der geltenden Wohlverhaltensregeln nicht als professioneller Kunde behandelt wird. In dieser Vereinbarung ist festzulegen, ob dies für eine oder mehrere Dienstleistungen oder Geschäfte oder für eine oder mehrere Arten von Produkten oder Geschäften gilt.Ein in Absatz 2, genanntes Unternehmen kann beim Rechtsträger ein höheres Schutzniveau, insbesondere dass es nicht als professioneller Kunde behandelt wird, beantragen, wenn es glaubt, dass es die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht korrekt beurteilen oder steuern kann. Für die Gewährung des höheren Schutzniveaus ist es erforderlich, dass der Rechtsträger und das antragstellende Unternehmen schriftlich vereinbaren, dass das Unternehmen im Sinne der geltenden Wohlverhaltensregeln nicht als professioneller Kunde behandelt wird. In dieser Vereinbarung ist festzulegen, ob dies für eine oder mehrere Dienstleistungen oder Geschäfte oder für eine oder mehrere Arten von Produkten oder Geschäften gilt.