(2)Absatz 2,Werden Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften an Handelsplätzen in mehreren Mitgliedstaaten in erheblichem Volumen oder werden kritische oder signifikante Derivate mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften an Handelsplätzen in mehreren Mitgliedstaaten gehandelt, ist die FMA die zentrale zuständige Behörde und hat das einheitliche Positionslimit festzulegen, wenn im Inland das größte Volumen dieser Derivate gehandelt wird. Das einheitliche Positionslimit hat für den gesamten Handel mit diesen Kontrakten zu gelten. Die FMA als zentrale zuständige Behörde hat im Hinblick auf das anzuwendende einheitliche Positionslimit und jede Überarbeitung dieses einheitlichen Positionslimits die zuständigen Behörden der anderen Handelsplätze, an denen diese Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse in erheblichen Volumina oder an denen diese kritischen oder signifikanten Derivate gehandelt werden, zu konsultieren. Bei Meinungsverschiedenheiten hat die FMA als zentrale zuständige Behörde ESMA, in Ausübung ihrer Befugnisse gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010, zu kontaktieren, um diese beizulegen.Werden Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften an Handelsplätzen in mehreren Mitgliedstaaten in erheblichem Volumen oder werden kritische oder signifikante Derivate mit demselben Basiswert und denselben Eigenschaften an Handelsplätzen in mehreren Mitgliedstaaten gehandelt, ist die FMA die zentrale zuständige Behörde und hat das einheitliche Positionslimit festzulegen, wenn im Inland das größte Volumen dieser Derivate gehandelt wird. Das einheitliche Positionslimit hat für den gesamten Handel mit diesen Kontrakten zu gelten. Die FMA als zentrale zuständige Behörde hat im Hinblick auf das anzuwendende einheitliche Positionslimit und jede Überarbeitung dieses einheitlichen Positionslimits die zuständigen Behörden der anderen Handelsplätze, an denen diese Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse in erheblichen Volumina oder an denen diese kritischen oder signifikanten Derivate gehandelt werden, zu konsultieren. Bei Meinungsverschiedenheiten hat die FMA als zentrale zuständige Behörde ESMA, in Ausübung ihrer Befugnisse gemäß Artikel 19, der Verordnung (EU) Nr. 1095 aus 2010,, zu kontaktieren, um diese beizulegen.