„Prüfungsgesellschaft“ eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 5 Abs. 3 WTBG 2017, ein anerkannter Revisionsverband gemäß § 19 GenRevG 1997 oder die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands, die bzw. der über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 35 oder § 36 verfügt;„Prüfungsgesellschaft“ eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß Paragraph 5, Absatz 3, WTBG 2017, ein anerkannter Revisionsverband gemäß Paragraph 19, GenRevG 1997 oder die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbands, die bzw. der über eine aufrechte Bescheinigung gemäß Paragraph 35, oder Paragraph 36, verfügt;