(1)Absatz eins,In den Entgeltvergleich gemäß § 10 Abs. 1 muss eine breite Palette an Zahlungskontoangeboten einbezogen werden, die einen wesentlichen Teil des Marktes abdeckt. Falls die gemäß Abs. 2 ermittelten Suchergebnisse keine vollständige Marktübersicht bieten, muss der Verbraucher darauf unmissverständlich hingewiesen werden, bevor die Ergebnisse angezeigt werden.In den Entgeltvergleich gemäß Paragraph 10, Absatz eins, muss eine breite Palette an Zahlungskontoangeboten einbezogen werden, die einen wesentlichen Teil des Marktes abdeckt. Falls die gemäß Absatz 2, ermittelten Suchergebnisse keine vollständige Marktübersicht bieten, muss der Verbraucher darauf unmissverständlich hingewiesen werden, bevor die Ergebnisse angezeigt werden.