Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VAG 2016
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Anlage A
Zu (§ 7 Abs. 4):Zu (Paragraph 7, Absatz 4,):
Einteilung der Versicherungszweige
Unfall
wiederkehrende Leistungen
Landfahrzeug-Kasko(ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb
Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen
Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen
See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Kasko
Sämtliche Schäden an:
Transportgüter
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel
Feuer und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Z 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durchSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Ziffer 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch
andere Elementarschäden außer Sturm
Bodensenkungen und Erdrutsch
Sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Z 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Z 8 erfasst sindSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Ziffer 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Ziffer 8, erfasst sind
Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt
See-, Binnensee- und Flussschiffahrt-Haftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt
Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Z 10 bis 12 fallenAlle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Ziffer 10 bis 12 fallen
Kredit
allgemeine Zahlungsunfähigkeit
landwirtschaftliche Darlehen
Verschiedene finanzielle Verluste
ungenügende Einkommen (allgemein)
laufende Unkosten allgemeiner Art
unvorhergesehene Geschäftsunkosten
Miet- oder Einkommensausfall
indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
nichtkommerzielle Geldverluste
sonstige finanzielle Verluste
Beistandsleistungen
zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden
Leben (soweit nicht unter den Z 20 bis 22 erfasst)Leben (soweit nicht unter den Ziffer 20 bis 22 erfasst)
Heirats- und Geburtenversicherung
Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung
Rückversicherung
Nicht-Lebensrückversicherung
Schlagworte
Mietausfall, Heiratsversicherung
Im RIS seit
23.02.2015
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20009095
Dokumentnummer
NOR40169269