(3)Absatz 3,Die Verpflichtung für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 42 in Verbindung mit § 37 Z 34, deren vorrangiger Zweck auf wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, beginnt mit 1. Jänner 2025.Die Verpflichtung für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß Paragraph 42, in Verbindung mit Paragraph 37, Ziffer 34,, deren vorrangiger Zweck auf wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, beginnt mit 1. Jänner 2025.