Finanzinstrumenten gemäß Art. 4 Abs. 50 lit. a CRR, wenn die in Art. 63 lit. d CRR genannte Voraussetzung vorliegt, ungeachtet dessen, ob dies auf Gesetz oder den Bedingungen dieses Finanzinstruments beruht, insbesondere Eigenkapital ersetzende Kredite,Finanzinstrumenten gemäß Artikel 4, Absatz 50, Litera a, CRR, wenn die in Artikel 63, Litera d, CRR genannte Voraussetzung vorliegt, ungeachtet dessen, ob dies auf Gesetz oder den Bedingungen dieses Finanzinstruments beruht, insbesondere Eigenkapital ersetzende Kredite,