Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Finanzen, sowie das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a Abs. 1, 3. Satz B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen.Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Finanzen, sowie das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a Absatz eins, 3, Satz B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen.