Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund,
vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie,
und
das Land Oberösterreich,
vertreten durch den Landeshauptmann,
im Folgenden „Vereinbarungsparteien“ genannt,
sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: