Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
31.12.2023
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EG-K 2013
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anlage 1 Schadstoffliste Luft
Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
Flüchtige organische Verbindungen;
Metalle und Metallverbindungen;
Staub, einschließlich Feinpartikel;
Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
Chlor und Chlorverbindungen;
Fluor und Fluorverbindungen;
Arsen und Arsenverbindungen;
Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane;
unverbrannte gasförmige organische Verbindungen (OGC);
Wasser
Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
Phosphororganische Verbindungen;
Zinnorganische Verbindungen;
Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
Metalle und Metallverbindungen;
Arsen und Arsenverbindungen;
Biozide und Pflanzenschutzmittel;
Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt römisch zwei des WRG 1959 angeführt sind.
Im RIS seit
02.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Gesetzesnummer
20008506
Dokumentnummer
NOR40258051