Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
12.07.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.
Im RIS seit
11.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20008504
Dokumentnummer
NOR40153079