Bundesrecht konsolidiert

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Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 45/2012

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

17.05.2012

Außerkrafttretensdatum

13.12.2012

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen ermächtigt,
    1. Ziffer eins
      beim Voranschlagsansatz 1/41148 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2013 bis 2017 in der Höhe von bis zu 32,883Milliarden Euro, wovon 26,672 Milliarden Euro auf durch Investitionen bis 2017 induzierte Annuitäten und 6,211 Milliarden Euro auf weitere in den Zuschussverträgen gemäß Paragraph 42, Bundesbahngesetz zugesagte Zuschüsse entfallen, die keine Annuitäten darstellen,
    2. Ziffer 2
      beim Voranschlagsansatz 1/41158 zusätzlich Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2013 bis 2020 in der Höhe von bis zu 0,493 Milliarden Euro zu begründen.

Im RIS seit

16.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2025

Gesetzesnummer

20007829

Dokumentnummer

NOR40139347

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2012/45/P1/NOR40139347

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