(1)Absatz eins,Das Qualitätsmanagementsystem von Universitäten nach UG und der Universität für Weiterbildung Krems nach DUK-Gesetz 2004 sowie von Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen, die bis zum 29. Februar 2012 akkreditiert und einer institutionellen Evaluierung gemäß FHStG unterzogen werden, ist in periodischen Abständen einem Audit zu unterziehen.