(1)Absatz eins,Der Oberste Sanitätsrat ist eine Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76, die den/die Bundesminister/in für Gesundheit in wissenschaftlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens, die in seinen/ihren Wirkungsbereich fallen, durch die Abgabe von Empfehlungen berät. Der Oberste Sanitätsrat kann auch Gutachten erstatten.Der Oberste Sanitätsrat ist eine Kommission gemäß Paragraph 8, Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76, die den/die Bundesminister/in für Gesundheit in wissenschaftlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens, die in seinen/ihren Wirkungsbereich fallen, durch die Abgabe von Empfehlungen berät. Der Oberste Sanitätsrat kann auch Gutachten erstatten.