Bundesrecht konsolidiert

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Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen - Kärnten § 1

Kurztitel

Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen - Kärnten

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 48/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

27.07.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Der Bund gewährt aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat, in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung, zur Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben und vertrauensbildenden Maßnahmen dienlich sind, für Projekte zur Förderung des Gemeindelebens sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung in den Gemeinden.

Im RIS seit

27.07.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2011

Gesetzesnummer

20007376

Dokumentnummer

NOR40130329

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2011/48/P1/NOR40130329

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