Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 12
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Beachte
1. Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Jänner 2011 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft.
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 3 mit 1. Jänner 2012 gegenüber dem Land Salzburg wirksam geworden (vgl.
BGBl. I Nr. 84/2016).
3. zum Außerkrafttreten vgl. Art. 12
Text
Artikel 12
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gegenüber dem jeweiligen Land mit der gemäß Art. 6 erfolgten Abrechnung des ihm insgesamt gewährten Bundeszuschusses außer Kraft.Diese Vereinbarung tritt gegenüber dem jeweiligen Land mit der gemäß Artikel 6, erfolgten Abrechnung des ihm insgesamt gewährten Bundeszuschusses außer Kraft.
Im RIS seit
27.12.2011
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Gesetzesnummer
20007501
Dokumentnummer
NOR40132344