ein Verzeichnis der Sektoren oder Teilsektoren, für die gemäß Art. 10a Abs. 13 der Richtlinie 2003/87/EG ein erhebliches Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen festgestellt wurde; für Anlagen in solchen Sektoren oder Teilsektoren beträgt abweichend von Z 9 im Jahr 2013 und in jedem der Folgejahre die vorläufige kostenlose Zuteilung 100% der Menge, die auf Grundlage von Z 1 bis 8 berechnet wurde;ein Verzeichnis der Sektoren oder Teilsektoren, für die gemäß Artikel 10 a, Absatz 13, der Richtlinie 2003/87/EG ein erhebliches Risiko der Verlagerung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen festgestellt wurde; für Anlagen in solchen Sektoren oder Teilsektoren beträgt abweichend von Ziffer 9, im Jahr 2013 und in jedem der Folgejahre die vorläufige kostenlose Zuteilung 100% der Menge, die auf Grundlage von Ziffer eins bis 8 berechnet wurde;