Die unabhängige Prüfeinrichtung hat einen Bericht über die Validierung zu erstellen, in dem angegeben wird, ob der Bericht gemäß § 9 zufriedenstellend ist. In diesem Bericht sind alle für die durchgeführten Arbeiten relevanten Aspekte aufzuführen. Die Erklärung, dass der Bericht gemäß § 9 zufriedenstellend ist, kann abgegeben werden, wenn die unabhängige Prüfeinrichtung zu der Ansicht gelangt, dass zu den Gesamtemissionen keine wesentlich falschen Angaben gemacht wurden.Die unabhängige Prüfeinrichtung hat einen Bericht über die Validierung zu erstellen, in dem angegeben wird, ob der Bericht gemäß Paragraph 9, zufriedenstellend ist. In diesem Bericht sind alle für die durchgeführten Arbeiten relevanten Aspekte aufzuführen. Die Erklärung, dass der Bericht gemäß Paragraph 9, zufriedenstellend ist, kann abgegeben werden, wenn die unabhängige Prüfeinrichtung zu der Ansicht gelangt, dass zu den Gesamtemissionen keine wesentlich falschen Angaben gemacht wurden.