Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Klimaschutzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
22.11.2011
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
KSG
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Fortschrittsbericht
§ 6.Paragraph 6,
Über den Fortschritt bei der Einhaltung der gemäß § 3 Abs. 1 festgelegten Höchstmengen von Treibhausgasemissionen hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Nationalrat sowie dem Nationalen Klimaschutzkomitee jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht ist nach Sektoren gemäß den Anlagen zu untergliedern. Über den Fortschritt bei der Einhaltung der gemäß Paragraph 3, Absatz eins, festgelegten Höchstmengen von Treibhausgasemissionen hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dem Nationalrat sowie dem Nationalen Klimaschutzkomitee jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Der Bericht ist nach Sektoren gemäß den Anlagen zu untergliedern.
Im RIS seit
23.11.2011
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20007500
Dokumentnummer
NOR40132326