Bundesrecht konsolidiert

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Klimaschutzgesetz Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Klimaschutzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 106/2011

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

22.11.2011

Außerkrafttretensdatum

17.06.2013

Abkürzung

KSG

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anlage 2

Handlungsbedarf für den Verpflichtungszeitraum 2013 bis 2020

Gemäß Anhang römisch zwei der Entscheidung 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedsstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 sind die Emissionen von Treibhausgasen Österreichs außerhalb des EU-Emissionshandelssystems bis zum Jahr 2020 um 16 % zu verringern (bezogen auf das Referenzjahr 2005), wobei ein linearer Zielpfad ausgehend von der gemeldeten und überprüften mittleren jährlichen Emissionsmenge in den Jahren 2008, 2009 und 2010 im Zeitraum 2013 bis 2020 einzuhalten ist.

Im RIS seit

23.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021

Gesetzesnummer

20007500

Dokumentnummer

NOR40132331

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