Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. Art. 14
Text
Artikel 1
Zielsetzung
(1)Absatz eins,Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, sollen Kinder im letzten Jahr vor Schulpflicht zum Besuch von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche verpflichtet werden.
(2)Absatz 2,Der halbtägige Besuch im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche in den geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor der Schulpflicht soll kostenlos sein, damit Familien weiter entlastet werden.
Im RIS seit
05.10.2009
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Gesetzesnummer
20006448
Dokumentnummer
NOR40110195