die Form und das Verfahren für die Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs oder des Widerrufs dieser Zustimmung gemäß den §§ 34 und 40, wobei auch ausdrücklich vereinbart werden kann, dass der Zahlungsdienstnutzer dem Zahlungsvorgang auch nach der Ausführung zustimmen (§ 34 Abs. 1) und den Zahlungsauftrag auch nach Ablauf der Fristen gemäß § 40 Abs. 1 und 2 widerrufen kann, wobei in den Fällen des § 40 Abs. 2 für den wirksamen Widerruf gemäß § 40 Abs. 3 auch die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich ist;die Form und das Verfahren für die Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs oder des Widerrufs dieser Zustimmung gemäß den Paragraphen 34 und 40, wobei auch ausdrücklich vereinbart werden kann, dass der Zahlungsdienstnutzer dem Zahlungsvorgang auch nach der Ausführung zustimmen (Paragraph 34, Absatz eins,) und den Zahlungsauftrag auch nach Ablauf der Fristen gemäß Paragraph 40, Absatz eins und 2 widerrufen kann, wobei in den Fällen des Paragraph 40, Absatz 2, für den wirksamen Widerruf gemäß Paragraph 40, Absatz 3, auch die Zustimmung des Zahlungsempfängers erforderlich ist;