Bundesrecht konsolidiert

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Postmarktgesetz § 50

Kurztitel

Postmarktgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 123/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 50

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PMG

Index

91/02 Post

Text

Aufsichtsmaßnahmen

Paragraph 50,
  1. Absatz eins,Als Aufsichtsmaßnahmen kommen in Betracht:
    1. Ziffer eins
      Erhebungen und Untersuchungen zur Überprüfung des Universaldienstes;
    2. Ziffer 2
      bescheidmäßige Aufträge zur Behebung von Leistungsmängeln, die das Erbringen des Universaldienstes insgesamt aber auch in Einzelfällen beeinträchtigen; solche Aufträge können sich insbesondere beziehen auf die flächendeckende Versorgung, auf die Dichte an Abhol- und Zugangspunkten und auf die Abhol- und Zustellfrequenz; sie können auch nur hinsichtlich einzelner Universaldienstleistungen (Produkte) erlassen werden; für die Behebung solcher Mängel ist eine angemessene Frist zu setzen;
    3. Ziffer 3
      bescheidmäßige Untersagung geplanter oder bereits getroffener Maßnahmen insgesamt oder im Einzelfall, wenn zu befürchten ist, dass dadurch die Erbringung des Universaldienstes gefährdet ist;
    4. Ziffer 4
      bescheidmäßige vorläufige Untersagung geplanter Maßnahmen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz oder einer aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung nicht eingehalten werden;
    5. Ziffer 5
      bescheidmäßige Untersagung der Erbringung eines Postdienstes, wenn die Verpflichtungen gemäß diesem Bundesgesetz, einer aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung oder einem aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Bescheid trotz Aufforderung durch die Behörde nicht erfüllt werden.
  2. Absatz 2,Bei Ausübung der Maßnahmen nach Absatz eins, hat die Behörde auf die Angemessenheit der Maßnahme im Hinblick auf deren wirtschaftliche Auswirkung auf den Erbringer des Postdienstes Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Abholpunkt

Im RIS seit

29.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015

Gesetzesnummer

20006582

Dokumentnummer

NOR40112405

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