Bundesrecht konsolidiert

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Postmarktgesetz § 2

Kurztitel

Postmarktgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 123/2009

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2011

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PMG

Index

91/02 Post

Text

Anwendungsbereich

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die gewerbsmäßige Erbringung von Postdiensten.
  2. Absatz 2,Dieses Bundesgesetz gilt auch für den Postverkehr mit dem Ausland, soweit nicht völkerrechtliche Verträge und die zu deren Durchführung ergangenen Gesetze etwas anderes bestimmen.
  3. Absatz 3,Dieses Bundesgesetz gilt nicht für den Transport und die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften durch Medieninhaber oder Verleger an Empfängerinnen oder Empfänger, sofern diese
    1. Litera a
      durch Medieninhaber oder Verleger erfolgen oder
    2. Litera b
      durch ein Unternehmen erfolgen, das ausschließlich im Eigentum von Medieninhabern oder Verlegern steht und dessen Zweck der Transport und die Zustellung von Zeitungen oder Zeitschriften an Empfängerinnen oder Empfänger ist.

Im RIS seit

29.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015

Gesetzesnummer

20006582

Dokumentnummer

NOR40112357

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2009/123/P2/NOR40112357

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