Inhaber einer bis zum 31. Dezember 2008 beantragten Amtsbescheinigung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes oder deren Witwen (Witwer), sowie Witwen (Witwer) eines Opfers, das im Bezug einer unter Z 2 genannten Rentenleistung stand und die Zuwendung in Folge Ablebens nicht mehr erhalten kann;Inhaber einer bis zum 31. Dezember 2008 beantragten Amtsbescheinigung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes oder deren Witwen (Witwer), sowie Witwen (Witwer) eines Opfers, das im Bezug einer unter Ziffer 2, genannten Rentenleistung stand und die Zuwendung in Folge Ablebens nicht mehr erhalten kann;