Bundesrecht konsolidiert

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Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco" § 1

Kurztitel

Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 51/2008

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph eins,

Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Artikel 66, Absatz 2, B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Sicherstellung der Erdgasversorgung Österreichs und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Regierungsübereinkommen abschließen, das zur Errichtung, Finanzierung sowie zum Betrieb von grenzüberschreitenden Leitungen durch das Erdgaspipelineprojekt „Nabucco“ erforderlich ist und das die Errichtung und den Betrieb dieser Leitungen, etwa durch steuerrechtliche Maßnahmen oder die Gewährung einer Meistbegünstigung, unterstützt und fördert. Diese Ermächtigung umfasst nicht die zur Realisierung dieses Projektes allenfalls erforderliche Übernahme von Haftungen oder sonstiger Verpflichtungen des Bundes oder der Republik Österreich.

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2012

Gesetzesnummer

20005739

Dokumentnummer

NOR40097075

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2008/51/P1/NOR40097075

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