Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EU-VStVG
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
§ 16.Paragraph 16,
Dieses Bundesgesetz schließt die Anwendung anderer Übereinkünfte oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten nicht aus, insoweit diese Übereinkünfte oder Vereinbarungen Möglichkeiten bieten, die über die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses hinausgehen und zu einer weiteren Vereinfachung oder Erleichterung der Verfahren zur Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen beitragen.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
20005659
Dokumentnummer
NOR40095470