Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
EU-VStVG
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz regelt
die Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Österreich, soweit sie nicht im Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), BGBl. I Nr. 36/2004, geregelt ist, unddie Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Österreich, soweit sie nicht im Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004,, geregelt ist, und die Vollstreckung von Entscheidungen österreichischer Verwaltungsbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
jedoch mit Ausnahme von Entscheidungen der Finanz- und Zollbehörden.
Schlagworte
Finanzbehörde
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
20005659
Dokumentnummer
NOR40095454