(3)Absatz 3,Förderfähige Investitionskosten sind materielle und immaterielle Vermögenswerte. Materiell sind Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungsgüter sowie Investitionen in die Anpassung von bestehenden Anlagen. Kosten für die Planung und Projektierung sind ebenfalls förderfähig. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wie Technologietransfer in Form von Patenten, Nutzungslizenzen oder sonstigen immateriellen Ressourcen sind förderfähig, wenn diese abschreibungsfähige Vermögenswerte darstellen, zu Marktbedingungen von Unternehmen erworben worden sind, über die der Bewerber weder eine direkte, noch eine indirekte Kontrolle ausübt, und sie müssen von den Unternehmen auf der Aktivseite bilanziert werden und mindestens fünf Jahre im Betrieb des Förderungsempfängers verbleiben.