(2)Absatz 2,Der zusätzliche Betrag wird anhand des zur Verfügung stehenden Betrags, dividiert durch die Summe der von den in Abs. 1 genannten Landwirten angemeldeten förderfähigen Fläche, ermittelt, wobei jedem LandwirtDer zusätzliche Betrag wird anhand des zur Verfügung stehenden Betrags, dividiert durch die Summe der von den in Absatz eins, genannten Landwirten angemeldeten förderfähigen Fläche, ermittelt, wobei jedem Landwirt
für höchstens 20 ha ermittelter förderfähiger Fläche der Betrag in vollem Ausmaß,
für die ermittelten förderfähigen Flächen, die 20 ha übersteigen, aber bis höchstens 40 ha der Betrag in halbem Ausmaß
gewährt wird.