Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sonderrechnungslegungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
21.04.2007
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SRLG
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Stellen der öffentlichen Hand und Unternehmen, die unter dieses Bundesgesetz fallen sowie die finanzielle Transparenz innerhalb dieser Unternehmen zu gewährleisten und dadurch Wettbewerbsverzerrungen in Form von Quersubventionierungen verfolgen zu können.
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012
Gesetzesnummer
20005308
Dokumentnummer
NOR40087139