(3)Absatz 3,Das Kuratorium hat ständig nicht weniger als 14 Mitglieder zu umfassen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Institute of Science and Technology – Austria leisten können. Alle Kuratoriumsmitglieder sind stimmberechtigt. Das Kuratorium kann sich mit Beschluss um die in § 3 Abs. 2 Z 3 genannten Dritten erweitern.Das Kuratorium hat ständig nicht weniger als 14 Mitglieder zu umfassen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Institute of Science and Technology – Austria leisten können. Alle Kuratoriumsmitglieder sind stimmberechtigt. Das Kuratorium kann sich mit Beschluss um die in Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3, genannten Dritten erweitern.