3. Abschnitt
Bedeutung anderer Patientenverfügungen
Voraussetzungen
§ 8.Paragraph 8,
Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen. Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der Paragraphen 4, bis 7 erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen.