Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2006
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 78
Inkrafttretensdatum
01.02.2006
Außerkrafttretensdatum
04.03.2010
Abkürzung
BVergG 2006
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
3. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für den Unterschwellenbereich
Möglichkeit des Absehens vom Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
§ 78.Paragraph 78,
Im Unterschwellenbereich kann der Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen, deren geschätzter Auftragswert 120 000 Euro nicht erreicht, und bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, deren geschätzter Auftragswert 80 000 Euro nicht erreicht, von einem Nachweis der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit absehen, sofern auf Grund einer Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel am Vorliegen der Eignung eines Bieters oder Bewerbers bestehen.
Schlagworte
Lieferauftrag
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40074285